Bezirkskantor Thomas Brückmann stellt sich vor
Liebe Freunde der Kirchenmusik, liebe Gemeindeglieder, liebe Internetbesucher/-innen,
seit 1. Februar 2014 bin ich als Bezirkskantor in Schwäbisch Gmünd tätig.
Geboren wurde ich 1983 in Heilbronn. Ich bin aufgewachsen in Schwaigern-Stetten a.H. und habe dann in Stuttgart studiert. Nach dem Praktikum im kirchenmusikalischen Dienst an St. Michael in Schwäbisch Hall war ich 2 Jahre lang als Gemeindekantor in Remscheid–Lüttringhausen tätig.
Seit 1. Februar 2014 bin ich nun in Schwäbisch Gmünd und bin gespannt auf neue Aufgaben, neue Erfahrungen und "neue" Menschen.
Ich freue mich darauf, Sie bei unseren kirchenmusikalischen Veranstaltungen und Gottesdiensten begrüßen zu können.
Es grüßt Sie herzlich
Bezirkskantor Thomas Brückmann
07171-9991583
bezirkskantor
Aufgaben des Bezirkskantorats im Bezirk
Zu den wichtigsten Aufgaben von Bezirkskantorinnen und Bezirkskantoren gehören im Kirchenbezirk (neben den Diensten in der örtlichen Gemeinde):
- die Ausbildung und Fortbildung der nebenberuflich tätigen Chorleiterinnen
und Chorleiter
- die Ausbildung von Organistinnen und Organisten
- die Beratung von Chorleitern und Organisten in kirchenmusikalischen Fragen
- Fachberatung bei Anstellungsangelegenheiten im Rahmen der
kirchenmusikalischen Arbeit
Orgelunterricht
Die Ausbildung für den nebenamtlichen Dienst erfolgt durch:
1. Organistenkurse (mit der Möglichkeit zum Erwerb des Befähigungsnachweises) und beinhaltet folgende Inhalte
- freie Orgelstücke quer durch die Jahrhunderte
- Begleitung von Gemeindeliedern
- Improvisation und Intonationen von kleineren eigenen Stücken
- Begleitung der liturgischen Teile des Gottesdienstes
Die Dauer des Kurses (Beginn jederzeit möglich soweit freie Plätze vorhanden) beträgt in der Regel 2 Jahre.
Vorraussetzungen sind:
- gewisse Vorkenntnisse im Klavierspiel
- Zugehörigkeit zu einer Gemeinde im evangelischen Kirchenbezirk Schwäbisch Gmünd
- Bereitschaft nach Abschluß des Kurses hin und wieder Stellvertretungen bei Gottesdiensten zu übernehmen
Die Gebühr für die Unterrichtseinheit von 45min beträgt 12 €. Die Prüfung für den Befähigungsnachweis erfolgt durch den Bezirkskantor sowie dem Pfarrer oder der Pfarrerin für Kirchenmusik. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Bezirkskantor.
C-Kurse
2. C-Kurse für Organisten und Chorleiter
(Ausbildung zum nebenamtlichen Kirchenmusiker mit erhöhten Anforderungen). Die Kursdauer beträgt in der Regel 2 Jahre. Grundlage ist das Lehrbuch "Probieren & Studieren". Die C-Prüfung wird durch den Landeskirchenmusikdirektor / die Landeskichenmusikdirektorin abgenommen.
Prüfungsinhalte sind:
- Orgelspiel (Literatur)
- Orgelspiel zum Gottesdienst
- Chorleitung
- Hymnologie
- Liturgik
- Kirchenmusikgeschichte
- Gehörbildung
- Musiktheorie
- Theologische Information
- Singen und Sprechen einschließlich liturgisches Singen und Gemeindesingen
Für ausführliche Informationen/Prüfungsordnung etc. und die Aufnahmeprüfung wenden Sie sich bitte ebenfalls an den Bezirkskantor.